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Infoblatt: Jugendschutzgesetz

Infoblatt: Jugendschutzgesetz

Hier kannst du das dreiseitige Infoblatt als barrierefreie PDF-Datei herunterladen:

Infoblatt „Jugendschutzgesetz“ herunterladen
 

Die Abgabe von jeder Art Alkohol an unter 16-Jährige ist verboten. Der Grund dafür ist: Ein Organismus, der sich noch entwickelt, ist extrem anfällig für Schädigungen durch Alkohol. Das Jugendschutzgesetz soll Minderjährige schützen und in ihrer Entscheidung unterstützen, mit unter 16 Jahren keinen Alkohol zu trinken. Auf diesem Infoblatt findest du eine tabellarische Übersicht und den Gesetzestext.

In jeweils einer Spalte wird die gesetzliche Lage für Kinder (unter 14 Jahre), Jugendliche bis 16 Jahre und Jugendliche bis 18 Jahre dargestellt, jeweils nochmals unterteilt danach, ob die Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person notwendig ist oder nicht. Notwendige, im Gesetzestext ausgeführte Begriffsbestimmungen, Zusatzinformationen und Definitionen der einzelnen Gefährdungsbereiche finden sich im Anschluss an die Übersicht in Form vollständiger Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz.
 

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