Sprung zur ServicenavigationSprung zur HauptnavigationSprung zur SucheSprung zum InhaltSprung zum Footer

Das Straßenverkehrsgesetz

Für den Straßenverkehr gibt es Promille-Regeln, um Unfälle zu verhüten, denn Alkohol und ein fahrbarer Untersatz – ob Auto, Roller oder Fahrrad – passen nicht zusammen.

Wer sich sicher durch die Gegend bewegen möchte, bleibt nüchtern und wach.

Die Promille-Regeln (zum Alkoholgehalt im Blut) für Fahranfängerinnen und Fahranfänger lauten:

In der Probezeit und für alle bis 21 Jahre gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Wer sich nicht daran hält, muss mit Punkten, Geldbuße und Fahrverbot rechnen. Die Probezeit verlängert sich auf maximal vier Jahre. Wer den Führerschein behalten möchte, muss zur Nachschulung.

Wer mit weniger als 0,5 Promille im Blut am Verkehr teilnimmt und Anzeichen von Fahrunsicherheit zeigt oder an einem Unfall beteiligt ist, macht sich strafbar. Das Vergehen wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und einem Fahrverbot geahndet.

Wer 0,5 Promille und mehr im Blut hat, muss mit Geldbuße und Fahrverbot rechnen, auch wenn keine Anzeichen von Fahruntauglichkeit vorliegen.

Ab 1,1 Promille ist jede Verkehrsteilnahme strafbar (ab 1,6 Promille mit dem Fahrrad). Wer mit diesem Alkoholpegel unterwegs ist, muss mit einer hohen Geldstrafe sowie Freiheits- und Führerscheinentzug rechnen.

Bei allen Vergehen kann die zweijährige Probezeit auf maximal vier Jahre verlängert werden. Ebenso können Fahrverbote ausgesprochen werden. Hinzu kommen Ordnungs- und Bußgelder sowie Punkte im Fahreignungsregister. Wer wiederholt mit Alkohol im Blut am Lenkrad erwischt wird, von dem verlangt die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Auf deren Basis wird dann entschieden, ob die- oder derjenige überhaupt jemals wieder einen Führerschein bekommt.

Alle Verkehrsvergehen werden mit den „Flensburger Punkten“ geahndet. Das sind Einträge in das Fahreignungsregister. Sie werden in verschiedenen Kategorien unterteilt. Wer acht und mehr eingetragene Punkte im Register hat, verliert automatisch seinen Führerschein.

Mehr Infos zum Runterladen: PDF „Alkohol und Straßenverkehr“