alkoholische Getränk.“ So steht es in Paragraf 6 des deutschen Gaststättengesetzes (§ 6 GastG), umgangssprachlich auch „Apfelsaft-Paragraf“ genannt. Das Gesetz soll vermeiden, dass Jugendliche alkoholische
mehr trinken, als sie es in Wirklichkeit tun. Das beeinflusst ihr eigenes Verhalten. Ein exzessiver Umgang mit Alkohol entsteht meist dadurch, dass Jugendliche ihn sich in ihrem engeren Freundeskreis abschauen