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Mixgetränke und Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz regelt in Deutschland die Abgabe von Alkohol an Minderjährige. Mixgetränke gehören zur Gattung alkoholischer Getränke.

Ob im Supermarkt, am Kiosk oder auf der Party zu Hause: Wer Mixgetränke, die Bier oder Wein enthalten, an Jugendliche unter 16 Jahren abgibt, macht sich strafbar.

Das Gleiche gilt für spirituosenhaltige Mixgetränke, die zum Beispiel mit Wodka oder Gin hergestellt werden. Diese Mischungen aus Schnaps, Zucker und Aromen dürfen erst an junge Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden.

Wer legal handelt, packt Minderjährigen unter 16 Jahren keine Mixgetränke in die Einkaufstüte.


Mehr Infos zum Runterladen: PDF „Jugendschutzgesetz“ oder auf unserer Themenseite Alkohol und Jugendschutzgesetz.

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