Sprung zur ServicenavigationSprung zur HauptnavigationSprung zur SucheSprung zum InhaltSprung zum Footer

Das Jugendschutzgesetz

Wie der Name schon sagt: Das Jugendschutzgesetz ist dazu da, Minderjährige zu schützen. Es soll sie in ihrer Entscheidung unterstützen, unter 16 Jahren keinen Alkohol zu trinken.

Ob in Gaststätten, an Tankstellen, Kiosken, auf der Straße oder auch zu Hause: Die Abgabe von jeder Art Alkohol an unter 16-Jährige ist verboten, denn ein Organismus, der sich noch entwickelt, ist extrem anfällig für Schädigungen durch Alkohol. Da ergibt es absolut einen Sinn, unter 16 Jahren keinen Alkohol zu trinken. Spirituosen, die die höchste Menge an reinem Alkohol enthalten, schon gar nicht. Die dürfen laut Gesetz ab 18 Jahren gekauft werden, doch wer Bescheid weiß, lässt es lieber bleiben. Das Gehirn entwickelt sich noch bis in das 20. Lebensjahr!

Alkohol und ein reifendes Gehirn – das verhält sich wie ein Stock in den Speichen zum Fahrrad.

Mehr Infos zum Runterladen: PDF „Jugendschutzgesetz“